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Konditionen im Vermieter-Service

Die nachfolgenden Konditionen gelten, soweit im zugrundeliegenden Verwaltervertrag keine anderslautende Regelung oder abweichende Konditionen festgehalten sind. Der Verwaltervertrag geht den hier genannten Angaben stets vor. Alle Angaben verstehen sich freibleibend.

 

Tätigkeiten
(ohne SEV)

pauschal in €, netto

gesonderte Basis 

nach Zeitaufwand

Honorar   Stufe

Abwicklung eines Mieter-Wechsels (Übergabe, Einweisung, Kautionsmittel)

350,-

 

 

 

Aufbereitung von Unterlagen für Eigentümer/Mieter/Gesellschafter

 

X

II

Durchführung von Mietanpassungen

 

 

X

III

Fertigung eines neuen Mietvertrages (Wohnraum)
Fertigung eines neuen Miet-/Pachtvertrages (Gewerbe)

300,-

550,-

Erstellung einer gesonderten Betriebskosten-Abrechnung  für Mieter

45,-

 

 

 

 

Objektbegehungen und Zustandserfassung im Sondereigentum

X

II

Bearbeitung von Baumängeln / Bauschäden sowie sonstige Instandhaltungen und –setzungen im Sondereigentum

X

III

individuelle Immobilien-Beratung 

 

 

X

IV

Inkasso-Aufträge über ein NERTHUS-Treuhandkonto (mit Besicherung nach MaBV)

 

 2,5 % des Umsatzes

 

 

Inkasso-Aufträge über ein NERTHUS-Treuhandkonto (ohne Besicherung nach MaBV)

 

1,0 % des Umsatzes

 

 

Nachfertigung von Schlüsseln od. Schließzylindern zum Sondereigentum oder sondergenutzten Flächen

15,-

 

 

 

Bestellung u. Versand von Namensschildern an Klingel- u. Briefkastenanlagen (ohne Montage)

12,-

Mediation, Schlichtungsverhandlungen Vermieter/Mieter/Handwerker

 

 

X

II

Vermietung von Wohnflächen im Inland
Vermietung von Gewerbeflächen im Inland
(jew. inkl. Mietvertrag, Übergabe, Kautionsverw.)

2,0 MM

2,5 MM

Verwaltung des Sondereigentums (techn.+kfm.) und Verwaltung des Mietverhältnisses auf Grundlage eines NERTHUS-Mietvertrages 
(vollständiges Verwaltungsmandat)

 

4,0 % der Grundmiete

mind. € 35,- mtl.

 

 

Verwaltung des Sondereigentums (techn.+kfm.) und Verwaltung des Mietverhältnisses auf Grundlage eines fremden Mietvertrages
(vollständiges Verwaltungsmandat)

 

5,0 % der Grundmiete

mind. € 45,- mtl.

 

 

Anfahrten/Reisen, Auslagen (Porti, Kopien etc.) und Spesen, soweit diese vom Auftraggeber bewirkt werden

gegen Nachweis zu 100 %

 


Honorarstufen bei Arbeiten auf Regie (Zeithonorare):

Stufe II kaufmännische u. technische Sachbearbeitung   € 54,00 / Std.
Stufe III leitende Mitarbeiter und Fachkräfte, Fachwirte etc.   € 65,00 / Std.
Stufe IV Geschäftsführung, Prokuristen    € 72,00 / Std.

[Abrechnung im 6-Min-Takt / Nachweis]

Die vorgenannten Konditionen verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer – z. Zt. 19 %. 

Soweit Leistungen erbracht werden, welche keiner der vorgenannten Tätigkeitsbeschreibungen zuzuordnen sind, gelten Zeithonorare. Die Honorarstufe orientiert sich am erforderlichen Kenntnisstand des Bearbeiters.

Die Tätigkeiten werden durch Arbeitsberichte und Zeitprotokolle auf Nachweis abgerechnet. Auslagen und Spesen werden ebenso auf Nachweis abgerechnet. 

MM = Monatsmieten / Grundmiete ohne NK
SEV = Sondereigentums-Verwaltung