Die nachfolgenden Konditionen gelten, soweit im zugrundeliegenden Verwaltervertrag keine anderslautende Regelung oder abweichende Konditionen festgehalten sind. Der Verwaltervertrag geht den hier genannten Angaben stets vor. Alle Angaben verstehen sich freibleibend.
Tätigkeiten |
pauschal in €, netto |
gesonderte Basis |
nach Zeitaufwand |
Honorar Stufe |
Abwicklung eines Mieter-Wechsels (Übergabe, Einweisung, Kautionsmittel) |
350,- |
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Aufbereitung von Unterlagen für Eigentümer/Mieter/Gesellschafter |
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X |
II |
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Durchführung von Mietanpassungen |
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X |
III |
Fertigung eines neuen Mietvertrages (Wohnraum) |
300,- |
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Erstellung einer gesonderten Betriebskosten-Abrechnung für Mieter |
45,- |
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Objektbegehungen und Zustandserfassung im Sondereigentum |
X |
II |
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Bearbeitung von Baumängeln / Bauschäden sowie sonstige Instandhaltungen und –setzungen im Sondereigentum |
X |
III |
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individuelle Immobilien-Beratung |
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X |
IV |
Inkasso-Aufträge über ein NERTHUS-Treuhandkonto (mit Besicherung nach MaBV) |
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2,5 % des Umsatzes |
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Inkasso-Aufträge über ein NERTHUS-Treuhandkonto (ohne Besicherung nach MaBV) |
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1,0 % des Umsatzes |
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Nachfertigung von Schlüsseln od. Schließzylindern zum Sondereigentum oder sondergenutzten Flächen |
15,- |
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Bestellung u. Versand von Namensschildern an Klingel- u. Briefkastenanlagen (ohne Montage) |
12,- |
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Mediation, Schlichtungsverhandlungen Vermieter/Mieter/Handwerker |
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X |
II |
Vermietung von Wohnflächen im Inland |
2,0 MM |
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Verwaltung des Sondereigentums (techn.+kfm.) und Verwaltung des Mietverhältnisses auf Grundlage eines NERTHUS-Mietvertrages |
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4,0 % der Grundmiete mind. € 35,- mtl. |
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Verwaltung des Sondereigentums (techn.+kfm.) und Verwaltung des Mietverhältnisses auf Grundlage eines fremden Mietvertrages |
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5,0 % der Grundmiete mind. € 45,- mtl. |
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Anfahrten/Reisen, Auslagen (Porti, Kopien etc.) und Spesen, soweit diese vom Auftraggeber bewirkt werden |
gegen Nachweis zu 100 % |
Honorarstufen bei Arbeiten auf Regie (Zeithonorare):
Stufe II | kaufmännische u. technische Sachbearbeitung | € 54,00 / Std. | |
Stufe III | leitende Mitarbeiter und Fachkräfte, Fachwirte etc. | € 65,00 / Std. | |
Stufe IV | Geschäftsführung, Prokuristen | € 72,00 / Std. |
[Abrechnung im 6-Min-Takt / Nachweis]
Die vorgenannten Konditionen verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer – z. Zt. 19 %.
Soweit Leistungen erbracht werden, welche keiner der vorgenannten Tätigkeitsbeschreibungen zuzuordnen sind, gelten Zeithonorare. Die Honorarstufe orientiert sich am erforderlichen Kenntnisstand des Bearbeiters.
Die Tätigkeiten werden durch Arbeitsberichte und Zeitprotokolle auf Nachweis abgerechnet. Auslagen und Spesen werden ebenso auf Nachweis abgerechnet.
MM = Monatsmieten / Grundmiete ohne NK
SEV = Sondereigentums-Verwaltung