haus

Vermieter-Service
(für Eigentumswohnungen im WEG-Mandat)

Bei Eigentumsanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beschränkt sich das Verwaltungsmandat auf das Gemeinschaftseigentums. 
Erfahrungsgemäß sind aber durchschnittlich etwa 50 % aller Eigentumswohnungen vermietet. Der Vermieter erwirbt die Wohnung also in erster Linie als Kapitalanlage und wohnt selbst oftmals nicht in örtlicher Nähe zum Verwaltungsobjekt. Hier bietet sich an, auch die Verwaltung des Sondereigentums nebst bestehendem Mietverhältnis an NERTHUS zu übertragen - wahlweise ganz oder teilweise.
Schließlich erfährt der Vermieter so die gewünschte Rechtssicherheit und Neutralität gegenüber seinem Mieter.

Die vollständige Verwaltung des Sondereigentums begründet sich auf einem eigens zu vereinbarenden Vertragsverhältnis (Verwaltervertrag über das Sondereigentum) und umfaßt dabei sämtliche Dienstleistungen, welche aus der Verwaltung des Mietverhältnisses und der technischen Betreuung der Wohnräume resultieren.
Dabei sind im Leistungsumfang folgende Hauptrubriken enthalten:

I.       Mieten-Management (Vertragsverwaltung)
II.      Kaufmännische u. allg. Objektverwaltung (inkl. Abrechnung über Betriebs- u. Heiz-kosten)
III.     Technische Objektverwaltung (Reparaturen u.a.)

Die Grundleistungen gem. Vertrag werden mit mind. 4,00 % der Soll-Kaltmiete honoriert. Für besondere Leistungen im Sinne des Vertrages gelten die vertraglichen Stundensätze. 
 

ALTERNATIV 

Einzel-Leistungen (Katalog / Modul "Vermieter-Service")
Alternativ können Vermieter auch gezielte Einzel-Leistungen aus unserem Vermieter-Services auswählen und so auch ohne vollständigem Verwaltungsmandat alle gewünschten Aufgaben aus dem Mietverhältnis an NERTHUS delegieren. Auswahl zum Leistungsbild (mit Konditionenspiegel).

« zurück zu Leistungsbild