haus

verwaltung nach weg

Seit rd. 30 Jahren verwalten wir Immobilien mit wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Flächen. NERTHUS wird dabei als Hausverwaltung nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) den Anforderungen und Erwartungen von Eigentümergemeinschaften in zuvorkommender und wirtschaftlicher Weise gerecht. In der ganzheitlichen Betreuung der Immobilie und derer Anlagen und Einrichtungen wird das anspruchsvolle Wohn- und Nutzerniveau gepflegt und auf Dauer erhalten.

Die wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Sachverhalte werden von qualifizierten Mitarbeitern und der Geschäftsführung schnellstmöglich bearbeitet. Unter Einbeziehung aller Beteiligten sichern wir die laufende Bewirtschaftung und Verwaltung. 

NERTHUS führt regelmäßige Objektbegehungen durch (i. d. R. monatlich). Mit Beginn unserer Tätigkeit erstellen wir eine Objektdokumentation und eine Planung für die in den nächsten Jahren zu erwartenden Investionen zur Instandhaltung der Immobilie. Für einzuleitende baulichen Notmaßnahmen sowie übrige Baumaßnahmen im Rahmen der Immobilienverwaltung kann NERTHUS renommierte und zuverlässige Handwerksbetriebe vorschlagen.

Es bestehen keinerlei wirtschaftliche oder rechtliche Verflechtungen zu Dritten.

NERTHUS arbeitet mittels modernster EDV. Die jeweiligen Verwaltungs- und Rücklagekonten werden separat und getrennt vom eigenen Vermögens als offene Fremdkonten – d. h. auf den Namen des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft – geführt. Es ist Ihnen möglich, die laufende Kontoführung jederzeit einzusehen und übersichtlich nachzuvollziehen. Zur jährlichen Rechnungsprüfung werden eigens aufbereitete „Beiratsordner“ zusammengestellt und ausgehändigt.

NERTHUS ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und NERTHUS. Dieses Vertrauensverhältnis setzt erfahrungsgemäß neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen, auch spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften voraus. Wir versichern, diesen Erwartungen zu entsprechen.

Die Vertragsgrundlagen orientieren sich an den Richtlinien etablierter Fachverbände. NERTHUS ist Mitglied im VDIV Verband der Immobilienverwalter Bayern und dem Haus- und Grundbesitzerverein München.

Zu Ihrer weiteren Sicherheit verfügt NERTHUS über alle berufsständischen Haftpflicht-Versicherungen: Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung – beide jeweils bei der Bayerischen Versicherungskammer - sowie zusätzlich eine Vertrauensschaden-Haftpflichtversicherung über den Verband der Immobilienverwalter Bayern e.V.. 

Das Verwalterhonorar ist ein Entgelt für eine qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird dessen Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der vom Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistungen. Ein Vergleich von Verwaltergebühren bei verschiedenen Angeboten ist also nur möglich auf der Grundlage eines Vergleiches der Leistung und der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsfirmen.

Hinweis: Dieser Geschäftsbereich wird nicht weiter ausgebaut, weshalb NERTHUS seit Ende 2022 keine Angebote für Mandate nach dem WEG mehr unterbreitet.
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Leistungsbild

  • Einladung, Durchführung und Protokollierung von Eigentümerversammlungen nach dem WEG
  • Ausarbeitung der Antragsformulierungen / Beschlußvorschläge
  • Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen aus Versammlungsbeschlüssen,
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes,
  • Anpassung und Überwachung der Hausordnung,
  • das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung
  • jährliche Betriebskostenabrechnung mit Ausweis der umlagefähigen / nicht umlagefähigen Beträge
  • jährlicher Vermögensstatus mit Kontenentwicklungen und Ausweis nach § 35a EStG,
  • Aufnahme und Dokumentation technischer Einrichtungen,
  • Veranlassung und Abnahme von Schönheitsreparaturen und Instandsetzungsarbeiten,
  • Verfolgung von Abnahme- und Gewährleistungsmängeln,
  • Verwaltung infrastruktureller Gemeinschafts-Einrichtungen,
  • Stellungnahmen zu persönlichen Anfragen von Miteigentümern und/oder Mietern,
  • Schlichtungen zwischen Parteien
  • Vertragsabschlüsse (Werk- u. Dienstverträge, Versorgungsverträge usw.)
  • Beratung und Mitwirkung bei rechtlichen Angelegenheiten (keine Rechtsberatung i. S. d. RBerG)
  • und vieles mehr
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